Rechtsberatung

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Wenn Sie sich entschieden haben eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sollten Sie zwei Goldene Regeln beachten:
1. Wählen Sie ein Immobilienbüro Ihres Vertrauens
2. Nutzen Sie den Rat und die Hilfe eines lokalen Anwalts

Das Immobilienbüro
Haben Sie sich für einen Immobilienmakler mit Erfahrung und ausgezeichentem Wissen über den Immobilienmarkt entschieden, wird er Ihnen helfen die geeignete Immobilie für Sie zu finden. Er wird Ihnen ausgewählte Immobilien präsentieren und Sie umfassend über die bestmögliche Investition beraten, wobei er mit Ihnen Lage, Preis und Qualität vergleicht. Fragen Sie dabei ruhig nach den laufenden Kosten die für den Unterhalt der entsprechenden Immobilie anfallen, wie z.B.: Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Müllabfuhr, Wasser- und Stromkosten.

Haben Sie sich zum Kauf einer bestimmten Immobilie entschieden, wird man Sie bitten eine Reservierung (etwa 3.000 Euro) anzuzahlen, um das Objekt vom Markt zu nehmen und zu verhindern das es anderweitig verkauft wird. Jetzt haben Sie zwischen 2 und 4 Wochen Zeit den Privatvertrag zu unterschreiben. Vorher sollten Sie aber auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen…

Rechtsberatung und –beistand
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Von jetzt an bis zum Grundbucheintrag und darüber hinaus wird Ihr Anwalt Sie begleiten und Ihnen bei den verschiedenen Schritten des Eigentumerwerbs mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es gibt viele deutsch sprechende spanische Anwälte und den richtigen aus zu wählen ist Ihre Garantie dafür, dass alle spanischen Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden. Er wird sicher stellen, dass die Immobilie frei von Schulden und Belastungen ist und er verhandelt mit dem Anwalt des Verkäufers die Vertragsbedingungen. Diese sollten sich nicht nur auf den Preis beschränken, sondern alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit einbeziehen, wie z.B.: die Zahlungsformalitäten, Abschlusstermine, Inventarlisten,etc.

Wenn Sie einem Anwalt den Auftrag erteilen Sie zu vertreten, wird er Sie ausführlich über den Ablauf und die anfallenden Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie in Spanien anfallen, informieren.

Der nächste Schritt nach Zahlung der Reservierung ist die Verkaufsbedingungen schriftlich fest zu halten. Zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Anwalt den Kaufvertrag aufsetzen. Es ist üblich bei Abschluss des Kaufvertrages 10% vom Verkaufspreis an den Eigentümer zu zahlen. Noch bevor der Vertrag unterschrieben wird und die ersten 10% des Verkaufspreises bezahlt werden, hat Ihr Anwalt seine Nachforschungen über die von Ihnen gewünschte Immobilie abgeschlossen und Ihnen einen Report erstellt.

Zum vorher vereinbarten und im Kaufvertrag schriftlich festgehaltenen Termin wird Ihr Anwalt Sie zum Notar begleiten und nach Zahlung der Restsumme des Kaufpreis, wird das Eigentum der Immobilie auf sie überschrieben und der Verkäufer wird ihnen die Schlüssel übergeben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kauf abgeschlossen und der Notar wird unverzüglich die neuen Besitzverhältnisse dem Katasteramt mitteilen. Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Anwalt die Verträge mit der Wassergesellschaft und dem Stromanbieter auf Ihren Namen ändern.

Der Kauf einer Immobilie in Spanien beinhaltet folgende Nebenkosten:

Die Gebühren:
Der Notar: Seine Gebühren richten sich nach einer festgelegten Tabelle. Sie liegen je nach Wert der Immobilie zwischen 350 und 800 Euro.

Das Katasteramt: Als Faustregel kann man sagen das das Katasteramt etwa 40% von den Notargebühren berechnet.

Die Steuern:
Kaufen Sie eine Immobilie aus zweiter Hand sind Sie verpflichtet eine “Übertragungssteuer” von 8% zu zahlen. (ITP = Impuestos de Transmisiones Patrimoniales)

Kaufen Sie einen Neubau, fertig oder noch im Bau sind Sie verpflichtet 8% Mehrwertsteuer zu zahlen (IVA = Impuestos sobre el Valor Añadido)

Die Mehrwertsteuer steigt auf 18% wenn es sich beim Kauf um ein Grundstück, eine Garage oder um Geschäftsräume handelt

Die Wertzuwachssteuer (Plusvalia) wird vom örtlichen Rathaus erhoben und basiert auf der Lage der Immobilie, der Grösse des Grundstücks, dem Wert im Katasteramt und dem Datum der letzten Grundbucheintragung. Die Plusvalia kann von weniger als hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro betragen. Laut Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet diese zu bezahlen, jedoch wird sie oftmals Gegenstand von Verhandlungen beider Vertragsparteien und das Ergebnis, wer letztendlich die Plusvalia bezahlt, sollte als Klausel im Kaufvertrag festgehalten werden.

Zu guter letzt wird Ihnen der Anwalt seine Dienste in Rechnung stellen. Normalerweise nicht mehr als 1 – 1,5% des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer (18%).

LEX IURIS

Tel : (+34) 952 528 113
Fax: (+34) 952 525 490

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